Die SCNAT und ihr Netzwerk setzen sich für eine nachhaltige Gesellschaft und Wissenschaft ein. Sie unterstützen Politik, Verwaltung und Wirtschaft mit Fachwissen und pflegen den Dialog mit der Öffentlichkeit. Sie stärken den Austausch über die wissenschaftlichen Disziplinen hinweg und fördern den akademischen Nachwuchs.

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Legat Dr. Joachim de Giacomi

Der Berner Arzt und Privatdozent Dr. Joachim de Giacomi vermachte 1921 mit einer testamentarischen Verfügung der SCNAT ein Legat im Wert von CHF 200'000. Die Verwaltung des Legats wurde einer eigenen, vom Vorstand eingesetzten Kommission übertragen.

Auf Wunsch des Stifters sollen die Erträge des Legats verwendet werden für die Unterstützung von Forschungsarbeiten oder Publikationen von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der kantonalen und regionalen naturforschenden Gesellschaften sowie der Fachgesellschaften, die nicht von staatlich finanzierten Institutionen getragen werden.

Die Voraussetzungen und das Vorgehen für die Einreichung von Gesuchen sind in den nachfolgenden Richtlinien erläutert.

Richtlinien für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

I. Voraussetzungen für den Erhalt von Beiträgen

1. Der/die Gesuchstellende muss ein ehrenamtlich tätiges Mitglied einer kantonalen oder regionalen naturforschenden Gesellschaft oder einer Fachgesellschaft sein.

2. Mit Beiträgen unterstützt werden können naturwissenschaftliche Forschungsarbeiten und Publikationen von ebensolchen, die einen inhaltlichem Bezug zur Gesellschaft haben, in welcher der/die Gesuchstellende Mitglied ist und/oder die einen Nutzen für die Tätigkeiten der Gesellschaften darstellen.

3. Beiträge können an Sach-, Reise- und Publikationskosten (print, elektronisch) geleistet werden.

Keine Beiträge werden geleistet an:
a) Personalkosten;
b) Reisekosten zwischen der Schweiz und Forschungsstandorten im Ausland (in der Regel); c) Vorhaben, bei denen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen;

d) Vorhaben von etablierten Forschungsinstitutionen, die über deren Grundfinanzierung, über Beiträge des Schweizerischen Nationalfonds oder über andere Forschungsförderungsinstitutionen finanziert werden.

II. Vorgehen

1. Gesuche müssen jeweils bis zum 31. Dezember beim Präsidenten der Kommission de Giacomi eingegangen sein. Beizulegen sind das unterschriebene Gesuchsformular inkl. Curriculum Vitae, belegte bzw. budgetierte Ausgaben sowie die vollständige Auflistung erhaltener oder angefragter finanzieller Unterstützung sowie der vorgesehenen Eigenleistungen. Dem Gesuch ist eine Bescheinigung des Präsidenten oder eines anderen Vorstandmitgliedes der Gesellschaft beizulegen, in welcher der/die Gesuchstellende Mitglied ist.

2. Gesuchen für Druckkosten sind zusätzlich das Manuskript oder das Publikationskonzept beizulegen.

3. Mit der Einsendung der Unterlagen verpflichtet sich der/die Gesuchstellende, dass er/sie den Auflagen nachkommen und die Beiträge für den genannten Zweck verwenden wird.

III. Modalitäten

1. Die Gesuche werden nach Ablauf der Eingabefrist in ihrer Gesamtheit behandelt. Der Entscheid der Kommission de Giacomi wird der/dem Gesuchstellenden bis Ende April des Folgejahres zugestellt.

2. Beiträge werden in der Regel nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt, ihre zweckmässige Verwendung ist durch Quittungen zu belegen. Der Fortschritt und die nächsten Schritte von Arbeiten, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sind jeweils Mitte Januar in einem kurzen Bericht zuhanden des Präsidenten der Kommission de Giacomi zuzustellen. In begründeten Fällen kann ein Vorschuss von 2/3 der zugesprochenen Beiträge geleistet werden. Nicht eingeforderte Beiträge verfallen drei Jahre nach Zustellung des Entscheids.

3. In Arbeiten und Publikationen, die ganz oder teilweise mit Beiträgen zustande kamen, ist die Unterstützung des Legats Dr. Joachim de Giacomi der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) auszuweisen.

4. Über die spätere Verwendung allfällig angeschaffter Instrumente entscheidet die Kommission de Giacomi.

5. Von Büchern und Publikationen, die mit Beiträgen unterstützt wurden, ist der Akademie ein Belegexemplar zuzustellen. In einem Begleitschreiben ist darauf hinzuweisen, dass die Publikation mit Unterstützung des Legats Dr. Joachim de Giacomi zustande kam. Das Begleitschreiben ist auch dem Präsidenten der Kommission de Giacomi in Kopie zuzustellen. Diesem sind zudem allfällige PDF-Dateien von Publikationen und Arbeiten, die mit Beiträgen unterstützt wurden, zuzustellen.

Kontakt

Michael Schaad
Schweizerische Vogelwarte
Seerose 1
6204 Sempach