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Bundesrat setzt das revidierte Wasserrechtsgesetz per 1. Juli 2020 in Kraft

Die Bundesversammlung hatte am 20. Dezember 2019 eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG) beschlossen, mit welcher die parlamentarische Initiative 16.452 Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» umgesetzt wird. Es wurde kein Referendum dagegen ergriffen. Die Gesetzesänderung schafft in den Konzessionserneuerungsverfahren von Wasserkraftwerken Rechtssicherheit bei der Festlegung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz. Am 14. Mai 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte WRG per 1. Juli 2020 in Kraft zu setzen.

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