Das Umweltschutzgesetz: Luft - Lärm - Abfall – Boden
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz bildet das Kernstück des eidgenössischen Umweltrechts. Das Gesetz hat zum Ziel, die Umweltbelastungen zu begrenzen und schonend mit unseren Ressourcen umzugehen. Der Kurs behandelt die wichtigen Kapitel Immissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung) sowie Abfälle, Altlasten und Bodenschutz mit den dazugehörigen umweltrechtlichen Instrumenten und korrekten verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen.
Lärmschutz, Luftreinhaltung, Abfälle, Altlasten und Bodenschutz sind die Kapitel des Umweltschutzgesetzes, die bei Genehmigungen von Bauanträgen, bei der Bewilligung von Betrieben und bei Sanierungen eine immer grössere Bedeutung haben.
Wie muss vorgegangen werden? Welches Verfahren und welcher Ablauf sind vorgegeben? Welche Auflagen sind zulässig? Diese und andere Fragen werden anhand von konkreten Rechtsfällen aus der Praxis geübt, damit die Teilnehmenden lernen, mit den verschiedenen umweltrechtlichen Instrumenten umzugehen und entsprechend dem Sachverhalt richtig vorzugehen.