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Revision des Energiegesetzes: Es fehlt eine umfassende Dekarbonisierungsstrategie

Die Änderungen des Energiegesetzes, mit denen der Bund das Klimaabkommen von Paris erfüllen will, sind zu begrüssen. Aber es braucht umfassendere Anpassungen. Das empfehlen die Akademien der Wissenschaften Schweiz in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision.

Windenergie
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Grundsätzlich begrüssen die Akademien der Wissenschaften Schweiz die vom Bund angestrebten Anpassungen im Energiegesetz, um die Ziele des Klimaabkommens von Paris zu erreichen. Ebenso begrüssen sie die Einführung von Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Strategie zur Dekarbonisierung fehlt

Die Akademien vermissen jedoch eine umfassende Strategie zur Dekarbonisierung des Energiesystems. Diese müsste unter anderem ein Gleichgewicht suchen zwischen den Ausbauzielen im Bereich erneuerbarer Elektrizität und der zu erwartenden Verbrauchszunahme beispielsweise durch Elektromobilität. Die vorgesehene Gesetzesrevision ist deshalb viel zu wenig umfassend und enthält nur punktuelle Anpassungen. Die Akademien schlagen zudem vor, dass der Bund Zwischenziele definiert mit der Möglichkeit, Massnahmen zu intensivieren, wenn diese Ziele nicht erreicht werden. Eine umfassendere Revision auf der Grundlage einer längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie und abgestimmt mit anderen nationalen Zielen ist so in absehbarer Zeit unumgänglich.

Biodiversitäts- und Landschaftsschutz einbeziehen

Die Koordination mit den Zielen zum Biodiversitäts- und Landschaftsschutz regelt die vorliegende Revision unzureichend. Damit verpasst es der Bund, sicherzustellen, dass Massnahmen gegen den Klimawandel den Druck auf die Biodiversität und auf wertvolle Landschaften nicht weiter verschärfen. Die Akademien empfehlen deshalb dringend, die sektorenübergreifende Planung zu verbessern, die Zielkonflikte offenzulegen und zu lösen und die Massnahmen der einzelnen Bereiche aufeinander abzustimmen. So könnten beispielsweise in geeigneten, bereits genutzten Gebieten Bewilligungsverfahren vereinfacht, in wichtigen Schutzgebieten hingegen neue Anlagen ausgeschlossen werden. Es gilt, Förderbeiträge für erneuerbare Energien wo nötig an Biodiversitäts- und Landschaftskriterien zu binden. Synergien zwischen Klima-, Biodiversitäts- und Landschaftsschutz sind, wenn immer möglich, zu nutzen.

Es braucht umfassende Lenkungsabgaben

Die Akademien bedauern, dass Lenkungsabgaben nicht eine grössere Rolle spielen, so wie das mit dem Klima- und Energielenkungssystems (KELS) geplant war. Ein Preis für alle CO2-Emissionen schafft einen Anreiz für die Akteure, ihren Ausstoss zu reduzieren. Der Anreiz ist bei denen am grössten, die dies zu den geringsten Kosten tun können. Zusätzlich generiert eine Lenkungsabgabe Einnahmen, die es ermöglichen, Emittenten bei ihren Reduktionsmassnahmen zu unterstützen und sozial unerwünschte Belastungen auszugleichen.

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  • Erneuerbare Energien

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Dr. Urs Neu
a+
Erweiterte Energiekommission der Akademien der Wissenschaften Schweiz (Erweiterte Energiekommission)
Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
3008 Bern