Fonds Landschaft Schweiz (FLS)
Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften hat das Parlament zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) geschaffen.
Der mit 50 Millionen Franken dotierte Fonds war anfänglich für 10 Jahre befristet. Am 23. September 1999 hat das Parlament für eine Fortsetzung des FLS bis 2011 weitere 50 Millionen Franken gesprochen. Mit einem einstimmigen Entscheid für eine Kommissionsinitiative hat die Umweltkommission (UREK) des Ständerates am 23. Juni 2008 das parlamentarische Verfahren für eine erneute Verlängerung des FLS gestartet (Vgl. FLS-Verlängerung).
Gründungsjahr: 1991
Gründungsjahr: 1991
Kontakt
Fonds Landschaft Schweiz (FLS)
Thunstrasse 36
3005 Bern

